|
In Zeiten schlechter Konjunktur wird auch die juristische Lage immer komplizierter.
Die Betriebe kündigen Ihren Mitarbeiter um so überleben zu können.
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Wichtig ist, dass Sie, wenn Sie sich hier gegen wehren wollen, binnen 21 Tagen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht haben müssen! Also reagieren Sie schnell und nutzen Sie unseren Fragebogen. Wir teilen Ihnen umgehend mit, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn machen könnte.
|